Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sehr geehrte Gäste,
bitte beachten Sie, dass für Anfragen gegenüber der Villa Sommerfreude in Seebad Bansin die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unsere Hausordnung gelten, welche mit der Verfügbarkeits- und Buchungsanfrage als verbindlich anerkannt werden.
1. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag über die zeitweise Überlassung einer Unterkunft in der Villa Sommerfreude erstreckt sich auf die auf unserer Homepage und in den Prospekt aufgeführten Leistungen und kommt wie folgt zu Stande: Mit der telefonischen oder schriftlichen Verfügbarkeits- und Buchungsanfrage für die von Ihnen gewählten Unterkunft oder der Nutzung der Buchungsoption auf unserer Homepage bietet der Kunde ( Gast ) der Villa Sommerfreude (Vermieter) den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an.
Das Vertragsverhältniss kommt auch bei kurzfristigen Buchungen, bei denen der Bezug der Unterkunft innerhalb von sieben Tagen erfolgt, erst mit der formfreien Annahme durch den Vermieter rechtsverbindlich zu Stande. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 1 Nr 9 BGB nicht.
2. Preise, Zahlungsverpflichtung des Mieters und Zahlungsfristen
Die auf der Homepage und im Prospekt angegebenen Preise gelten für den Zeitpunkt der Buchungsanfrage pro Nacht und Objekt. In dem Preis sind zudem enthalten:
• W-Lan Zugang
• Bettwäsche und Handtücher
• Endreinigung
Reiserücktrittskosten bzw. eine Reiserücktrittsversicherung sowie in den Seebädern anfallende Kurtaxe sind im Gesamtpreis nicht enthalten.
Der Gesamtmietpreis ist bei Anreise vor Bezug der Ferienunterkunft, vor Ort vollständig zu zahlen.
3. Mietobjekt Pflichten und Haftung des Mieters
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Abbildungen auf unserer Homepage und in unserem Prospekt im Zeitpunkt der Buchung. Die Bilder im Prospekt und auf der Homepage sind ohne Gewähr. Gleichwertige Änderungen der Einrichtung und Ausstattung der Unterkünfte bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters.
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet dem Vermieter für die von ihm oder seinen Besuchern verursachten Schäden, die über den üblichen Gebrauch hinausgehenden, an dem Mietobjekt und dessen Inventar, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden gegenüber dem Vermieter unverzüglich zu melden. Das Mietobjekt darf nur mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl inklusive Babys und Kleinkinder bewohnt werden. Festgestellte überzählige Personen können entweder vom Vermieter abgelehnt werden oder durch die Zahlung eines angemessenen Nutzungsentgelts (rückwirkend) durch den Vermieter gestattet werden. Das Recht des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Drittem zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Das Rauchen in den Unterkünften ist nicht gestattet.
4. Anreise und Abreisen
Die Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und ist bis spätestens 19:00 Uhr zu beziehen. Den Schlüssel zur Unterkunft erhalten Sie direkt in der Villa Sommerfreude. Anreisen nach 19:00 Uhr sind anzuzeigen.
Die Unterkunft ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen. Der Schlüssel ist persönlich bei der Anmeldung bis dahin abzugeben.
5. Folgen nicht fristgerechtem Zahlungseingang und Nichtinanspruchnahme der Leistungen
Es besteht eine Zahlungsverpflichtung des Mieters bei Anreise. Nimmt der Mieter die Ferienunterkunft am Anreisetag unentschuldigt nicht in Anspruch, gilt der Mietvertrag als gekündigt. Die Zahlungsverpflichtung des Mieters zur Zahlung der Gesamtmiete bleibt auch in diesem Fall bestehen. Dem Mieter wird unter Leistung einer Entschädigungspauschale ein Rücktrittsrecht wie folgt eingeräumt:
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 30% des Preises
Rücktritt bis 44 Tage vor Mietbeginn 50% des Preises
Rücktritt bis 21 Tage vor Mietbeginn 80% des Preises
zusätzlich fällt eine einmalige Stornierungsgebühr von 35,00 € an. Dem Mieter bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein geringerer als der im Rahmen der Ersatzpauschale geltend gemachter Schaden entstanden ist.
6. Pflichten des Vermieters, Schadensmeldepflicht des Mieters und Ausschlussfristen
Beanstandungen sind durch den Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter verpflichtet sich, angezeigte und berechtigte Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Hierzu ist dem Vermieter Zutritt zu de Unterkunft zu gewährleisten, soweit berechtigte Interessen des Mieters nicht entgegenstehen. Dem Mieter trifft dabei gleichermaßen eine Schadensminderungspflicht. Sollte eine Behebung der angezeigten berechtigten Mängel nicht erfolgt sein, sind etwaige Ansprüche innerhalb eines Monats ab Mietende gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegenüber dem Vermieter nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde.
7. Gerichtsstandwahl
Für alle Streitigkeiten aus der Überlassung der Ferienunterkunft in der Villa Sommerfreude, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Wolgast vereinbart.
8. Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.